Stornokosten Pauschalreise
Ihr wolltet endlich wieder verreisen, aber kurz vor Reisebeginn wird euch klar: Ihr müsst stornieren.
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Stornokosten bei Pauschalreisen
Die Freude auf den langersehnten Erholungsurlaub ist futsch — und im schlimmsten Fall ein Teil eures Geldes auch; vor allem dann, wenn ihr keine Reiserücktrittsversicherung gebucht hattet.
Außerdem können jetzt hohe Stornokosten bei Pauschalreisen auf euch zukommen. Das ist aber nicht immer gerechtfertigt!
Wir erklären, in welchen Fällen die Reiseritter euch weiterhelfen können.
Reiserücktritt von Pauschalreisen
Wir von Reiseritter sind eure Ansprechpartner, wenn ihr eine Pauschalreise gebucht hattet. Deshalb wollen wir damit loslegen euch zu erklären, was man eigentlich unter einer Pauschalreise versteht.
Um eine Pauschalreise genau definieren zu können, müsst ihr wissen, dass das Reiserecht zwischen zwei Leistungen unterscheidet: Reiseleistungen und touristischen Leistungen.

Unter Reiseleistungen versteht man die Personenbeförderung (z. B. Flug), Vermietung einer Unterkunft und die Vermietung von Autos, Motorrädern oder Mopeds. Zu touristischen Leistungen dagegen gehören beispielsweise Eintrittskarten für Veranstaltungen, zusätzliche Treatments oder auch Skipässe.
Diese Leistungen werden dann als Pauschalreise bezeichnet, wenn eine Kombination aus Minimum zwei Reiseleistungen oder alternativ einer Reiseleistung und einer touristischen Leistung besteht.
Einfaches Beispiel: Wenn ihr eine Reise bei einem Veranstalter gebucht habt, bei dem ihr einen Reisepreis für Flug, Transfer, Hotel und Verpflegung zahlt, bezeichnet man das auf jeden Fall als Pauschalreise. Hier liegt nämlich eine Kombination aus zwei Reiseleistungen vor.
Mögliche Szenarien nach der Stornierung eurer Reise

Habt ihr eure Reise storniert, können verschiedene Szenarien eintreten.
Die hängen auch davon ab, ob ihr bei eurem Reiseveranstalter schon einen gewissen Betrag angezahlt habt und wie der Veranstalter sich nach dem Rücktritt von der Reise verhalten hat.
Szenario 1: Nach Stornierung bekommt ihr keine Anzahlung zurück
Ihr habt bei Buchung eurer Reise eine Anzahlung geleistet, müsst stornieren und euer Reiseveranstalter will euch nach Reiserücktritt davon nichts zurückzahlen.
Szenario 2: Nach Rücktritt will der Reiseveranstalter trotz Anzahlung zusätzliche Stornogebühren
Ihr habt eure Reise angezahlt und müsst stornieren. Der Veranstalter behält nicht nur die Anzahlung ein, sondern verlangt nach Rücktritt von der Reise für die Stornierung noch mehr Geld von euch.
Szenario 3: Es gab keine Anzahlung, aber der Veranstalter erhebt hohe Stornokosten
Ihr habt bei Buchung den Reisepreis nicht angezahlt. Nach der Stornierung fordert der Veranstalter Stornogebühren von euch.
Szenario 4: Die Reise war komplett bezahlt, nach Stornierung gibt’s aber nur einen Teil davon zurück
Ihr habt den vollen Reisepreis bereits beim Veranstalter gezahlt, könnt aber nicht verreisen. Als ihr storniert, will der Reiseveranstalter nur einen Teil des Geldes zurückzahlen
Bei all diesen Varianten können die Reiseritter euch helfen, euer Geld zurück zu bekommen!
So wirkt sich eine Reiserücktrittsversicherung aus
Eine Reiserücktrittsversicherung ersetzt euch die Stornokosten bei Pauschalreisen und wird oft bei Buchung der Reise vom Veranstalter angeboten. Sie greift — je nach Anbieter der Versicherung — unter unterschiedlichen Voraussetzungen.
Das können beispielsweise Stornierungs-Gründe wie Krankheit, ungeplante Geschäftstermine oder auch Reisewarnungen sein.
Gerade während der Corona-Krise wurden immer wieder Reisewarnungen für unterschiedliche Länder ausgesprochen, aber auch abseits der Pandemie werden Reisewarnungen vom Auswärtigen Amt immer aktuell auf dessen Website veröffentlicht.
Die Versicherung übernimmt die Stornogebühren des Reiseveranstalters, wenn ihr aus irgendeinem Grund nicht reisen könnt.
Durch die Versicherung bekommt ihr bei Reiserücktritt ebenfalls euer Geld zurück, wenn ihr bereits den Reisepreis voll gezahlt habt. Habt ihr keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, setzen sich die Reiseritter für euch ein.
Ohne Risiko die Stornokosten nach Reiserücktritt zurück bekommen
Nachdem ihr alle nötigen Infos zu eurer Reise und dem Reiserücktritt über unsere Website eingereicht habt, können wir, die Reiseritter, für euch aktiv werden. Wir nehmen die AGBs eures Veranstalters, die Details der Stornierung und die Stornokosten unter die Lupe.
Wir übernehmen ab hier auch die gesamte Kommunikation mit eurem Reiseveranstalter.
Anschließend gehen wir auf unsere Kosten gegen die Konsequenzen der Stornierung vor — ihr bezahlt uns erst dann, wenn wir eh schon für euch gewonnen haben.
Im Idealfall regelt sich das Ganze ohne Termin beim Gericht. Aber auch diesen würden wir im Notfall finanziell tragen.
Auch wenn wir wissen, dass Geld nur eine kleine Entschädigung für verpasstes Reisen und die ausgefallene Erholung ist, wollen wir euch zumindest den Teil eurer Stornokosten zurückgeben, der euch zusteht.
Zu keinem Zeitpunkt entstehen für dich irgendwelche Kosten.
Mit anderen Worten: Wir verdienen nur dann Geld, wenn auch du dein Geld zurückerhältst!