Wie hoch dürfen Stornogebühren sein?

Ihr habt eine Pauschalreise gebucht und müsst diese leider stornieren, da ihr aus diversen Gründen die gewünschte Reise nicht antreten könnt? 

Dabei berechnet der Reiseveranstalter hohe Stornierungsgebühren und euch fällt nicht nur der Urlaub weg, sondern auch ein großer Teil eures Geldes geht verloren?
 
Dann seid ihr hier bei uns, den Reiserittern, genau richtig!
Wenn ihr eine Reise gebucht habt und von dieser zurücktretet, fallen euch gegebenenfalls Gebühren an. Diese dienen dem Veranstalter als finanzielle Entschädigung für seine Aufwendungen.
Die Gebühren fallen dabei unterschiedlich hoch an, je nachdem wie der
Reiseanbieter diese beispielsweise in seinen AGB festlegt.
Ein Rücktritt von einer Reise erfolgt dabei unter andrem aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen (Beispiel: Todesfälle, Krankheiten).
In diesen Fällen fallen für den Reisenden Stornierungsgebühren an.
Sollte der Rücktritt aufgrund von Reisewarnungen erfolgen, fallen keine Gebühren an. Reisewarnungen oder Teilreisewarnungen werden vom Auswärtigen Amt beispielsweise bei Naturkatastrophen wie Erdbeben, Epidemien oder bei gefährdeter Sicherheitslage im Land ausgesprochen.
 
 

Info: Nach § 651h Abs. 1 BGB darf der Reisende jederzeit von seiner Reise zurücktreten. Dabei verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Zu beachten ist, dass dem Reiseveranstalter keine Entschädigung zusteht, wenn am Reiseziel unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen (siehe § 651h Abs. 3 BGB).

Wie Reiseritter dir helfen kann?

Sollte einer der aufgeführten Umstände auf Dich zutreffen, nehmen wir deinen Fall gerne an und werden dir helfen deine rechtlichen Interessen zu vertreten.

 

Das bedeutet nicht zwingend, dass es immer zu einem gerichtlichen Urteil kommen muss. In den meisten Fällen lässt sich auch eine außergerichtliche Einigung mit den Reiseveranstaltern finden.

 

Hinweis: Die Verbraucherzentrale kann als Ratgeber hier fungieren, allerdings nicht Eure Rechte vertreten und verteidigen.

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Wie hoch werden Stornogebühren berechnet?

Wenn der Reisende von seiner Reise zurücktritt, steht dem Veranstalter der Reise sodann auch eine angemessene Entschädigung nach § 651h Abs. 1 BGB zu.
Meistens berechnen die Reiseveranstalter einen pauschalen Entschädigungsbetrag, der zwischen 20% – 90% liegt. Dabei ist zu berücksichtigen, ob die Reise in der Haupt-, Zwischen- oder Nachsaison stattgefunden hat oder ob es sich um ein Last Minute Angebot handelt.
 
Reiseanbieter können auch eine höhere Stornopauschale fordern, welche gesetzlich zulässig ist und von Kunden zu zahlen ist. Dafür müssen sie jedoch die entsprechenden Nachweise vorlegen und genau beziffern können, dass in Höhe von X Kosten angefallen sind. Denn sollte der Kunde gegen die Kosten vorgehen und es führt zu einem gerichtlichen Prozess, müssen die Nachweise für die angefallenen Kosten vorgelegt werden.
Kann der Reiseanbieter dieselbe Reise jedoch weiterverkaufen, kann er trotzdem Umbuchungskosten berechnen.
 
Zusammengefasst hängt die Gebührenstaffelung individuell vom Reiseanbieter undReisepreis ab. Dabei können die Stornogebühren in einigen Fällen übersetzt sein. In diesen Fällen lohnt sich eine Prüfung dieser Gebühren.
 
Als Beispiel die Stornostaffelung der TUI Deutschland GmbH bei einer Reise mit Flugbeförderung: (https://docs.google.com/viewerurl=https%3A%2F%2Fwww.tui.com%2Ffileadmin%2Ftuicom%2FPDF%2FAGB%2FAnsicht_AusfuehrlBuchungs-Versbed_Version77_20220801.pdf):
 
40% bis zum 31. Tag vor Reisebeginn
60% ab dem 30.Tag vor Reisebeginn
80% ab dem 14.Tag vor und bis zum Tag des Reisebeginns
oder
bei Nichtantritt der Reise.
 
Fallbesipiel:
 
AG Bochum, Urteil vom 13.10.2020, 39 C 9/20
https://www.smartlaw.de/rechtsnews/reisen-urlaub/stornogebuehren-bei-ruecktritt-30-pauschale-monate-vor-reisebeginn-ist-zu-viel#:~:text=Laut%20Allgemeinen%20Reisebedingungen%20(ARB)%20des,die%20Entsch%C3%A4digung%2030%20%25%20des%20Reisepreises.
 
Eine Familie hat eine Reise nach Hurghada gebucht, dabei ist ein Fehler bei der Buchung unterlaufen, was durch eine Umbuchung nicht zu lösen war. Folglich stornierte die Familie zeitnah nach der Buchung die Reise. – 6 Monate vor Reiseantritt.
In den AGBs des Reiseveranstalters wurde geregelt, dass bei einer Stornierung direkt nach der Buchung 30 % des ursprünglichen Reisepreises als Entschädigung berechnet werden. Folglich fielen die Kosten an, jedoch wollten die Reisenden den Betrag nicht zahlen, da dieser ihrer Meinung nach zu hoch war.
Im gerichtlichen Verfahren hat das Amtsgericht (AG) Bochum entschieden, dass die AGB-Reglung zur Stornokostenpauschale des Reiseanbieters unwirksam ist, da die Reisenden benachteiligt würden. Dies wurde damit begründet, dass der Reiserücktritt bereits mehrere Monate vor Reiseantritt erfolgte. Bei so einer großen Zeitspanne müssten die eingesparten Aufwendungen, laut Amtsgericht, weniger als 30 % betragen. Hinzu kommt, dass die Reise weiterverkauft werden konnte.
Letztendlich musste die Familie keine Stornokosten mehr zahlen. Auch wenn dem Reiseanbieter eine gesetzliche Entschädigung zusteht, wurde diesem vorliegend kein Anspruch darauf zugestanden, da er die entsprechenden Nachweise vor Gericht nicht vorlegen konnte.

Wer hilft bei zu viel gezahlten Stornogebühren?

Die Reiseritter helfen euch bei zu viel gezahlten Gebühren. Dafür müsst ihr unter dem folgenden Link unser Formular ausfüllen und die entsprechenden Unterlagen hochladen:
https://reiseritter.de/support/open.php
 
Im nächsten Schritt wird euer Fall durch unsere Rechtsabteilung geprüft und bearbeitet.
Wir schauen uns die Details der Stornierung, die Stornierungskosten sowie die AGBs eures Veranstalters genau an und kontaktieren diesen im Nachgang. Dabei läuft die gesamte Kommunikation zu dem Reiseveranstalter über uns. So musst du dir keinen Stress machen, bis wir uns bei dir melden. Normalerweise verläuft die außergerichtliche Bearbeitung, durch uns, ohne Probleme.
Sollte es aber zu einem Gerichtstermin kommen, würden wir die Gerichtskosten tragen. Wir sind nämlich der Meinung, dass dir als kleine Entschädigung für deine verpasste Reise, zumindest ein Teil deines Geldes zusteht.
 
Im Erfolgsfall gehen wir kurz auf unsere Kosten ein, das heißt du bezahlst uns erst dann, wenn wir für dich gewonnen haben.
 
Info: Ihr habt keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen?
Kein Problem, wir prüfen kostenfrei euren Fall und fordern eure Stornokosten zurück!

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