Stornogebühren Pauschalreise
Stornogebühren Pauschalreise
Du hast deine Reise gebucht und kannst es kaum abwarten zu verreisen?
Aber dann passiert etwas Unerwartetes und du hast keine andere Wahl als eine Stornierung zu beantragen. Schlussendlich stornierst du, jedoch fallen Kosten an und du verlierst zusätzlich zu deiner Reise ein Teil von deinem Geld. Allerdings sind die Stornierungskosten nicht immer gerechtfertigt!
Wir, dein Ratgeber, beantworten deine Fragen.
Bei einem Reiserücktritt fallen Stornogebühren an. Diese dienen dem Reiseveranstalter als finanzielle Entschädigung für seine Aufwendungen, das heißt für seine bereits entstandenen Kosten. Dabei können die Gebühren unterschiedlich hoch sein.
Ein Rücktritt von einer Reise erfolgt dabei entweder aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen. Beispielsweise bei Unfällen, Krankheiten, Todesfälle oder ähnlichem. Bei dieser Art von Rücktritt fallen Kosten an.

Was ist eine Pauschalreise?

Eine Pauschalreise ist gemäß § 651a BGB eine Kombination von mindestens zwei Reiseleistungen (z.B. Hotel und Transport). Dabei unterscheidet das Reiserecht zwischen Reiseleistungen und touristische Leistungen.
Reiseleistungen sind Personenförderungen (z.B. Flug, Zug, Bus). Zu den touristischen Leistungen zählen Mahlzeiten, Eintrittskarten zu Veranstaltungen oder Zugänge zum Wellnessbereich.
Ein Paket aus mindestens zwei der genannten Reiseleistungen, stellt eine Pauschalreise dar.
Hilft eine Reiserücktrittversicherung?
Mit einer Reiserücktrittversicherung können Stornogebühren vermieden werden. Dabei übernimmt die Versicherung die Kosten des Reiseveranstalters. Diese dienen dem Reiseveranstalter als finanzielle Entschädigung für entstandene Aufwendungen.
Gerade jetzt, während der Pandemie werden ständig Reisewarnungen ausgesprochen, da hilft eine Reiserücktrittsversicherung. Diese garantiert einen kostenfreien Reiserücktritt. Je nach Anbieter der Versicherung, greift die Reiserücktrittsversicherung unter unterschiedlichen Voraussetzungen, dass heißt in manchen Fällen musst du doch einen Teil der Reise an den Reiseveranstalter bezahlen.
Die Versicherung wird meistens vom Reiseveranstalter bei der Buchung angeboten. Natürlich besteht auch die Möglichkeit eine separate Versicherung abzuschließen.
Der Rücktritt einer Reise, somit vom Vertrag, ist für jeden Reisenden jederzeit vor Reisebeginn möglich (vgl. § 651h Abs.1 S.1 BGB). Der Reiseveranstalter verliert damit auch den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Jedoch kann er eine Entschädigung verlangen. Diese muss wiederum korrekt begründet werden.
Du hast bezahlt trotz einer Reiserücktrittversicherung?
Auch wenn du eine Versicherung abgeschlossen hast, kann es Gründe geben, dass dir Stornierungskosten abgezogen werden, da eine Reiserücktrittsversicherung unter unterschiedlichen Voraussetzungen greift.
Dieser Fall trifft auf dich zu?
Du hast eine Versicherung abgeschlossen, aber dir wurden trotzdem Kosten berechnet, sende uns kostenlos einen Antrag und wir schauen uns deinen Fall an.

Keine Reiserücktrittsversicherung was nun?
Du hast dir eine Reise gebucht, bezahlt und storniert, aber leider vergessen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, hättest aber gerne dein Geld zurück?
Was Reiseritter für dich tun kann?
- Du hast keine Anzahlung beim Veranstalter erbracht, dennoch wurden hohe Stornokosten berechnet.
- Eine Anzahlung ist erfolgt, aber nach Stornierung hast du deine Anzahlung nicht wieder erhalten.
- Trotz der Anzahlung will der Reiseveranstalter dir nach deinem Reiserücktritt zusätzliche Kosten berechnen.
- Deine gesamte Reise hast du bereits bezahlt, nach Stornierung erhältst du aber nur einen Teil des Preises zurück.
- Zu deiner Reise hast du auch eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, dennoch wurden dir hohe Stornokosten berechnet.
- Es gab eine Reisewarnung und du musstest stornieren, aber hast nicht dein gesamtes Geld zurückerhalten.
So erhältst du kostenfrei ohne Risiko dein Geld zurück:
Sende uns über unsere Webseite einen Antrag mit allen Infos zu deiner Reise und dem Reiserücktritt. Wenn du das getan hast, kann Reiseritter sich für dich aktiv engagieren. Wir, das Reiseritter Team, werden uns die Details der Stornierung, die Stornokosten sowie die AGBs eures Veranstalters genauer in Betracht nehmen.
Außerdem wird die gesamte Kommunikation zu dem Reiseveranstalter übernehmen, so kannst du dich gemütlich zurücklehnen bis wir uns wieder bei dir melden.
Normalerweise verläuft die Bearbeitung ohne Probleme und ohne Termin beim Gericht. Sollte es aber mal zu einem Gerichtstermin kommen, würden wir im Notfall die Kosten tragen. Unsere Intention ist, als kleine Entschädigung für deine verpasste Reise, zumindest den Teil deines Geldes zurückzugeben, der dir zusteht.
Im Anschluss werden wir kurz auf unsere Kosten eingehen, dass heißt du bezahlst uns erst dann, wenn wir für dich gewonnen haben.
Geld zurück in 3 Schritten