Reisestornierung – So bekommst Du Dein Geld wieder zurück

Der lang ersehnte Urlaub steht endlich vor der Tür!
Gerade nach der Corona Krise ist die Freude groß und wir können alle mal wieder ein wenig Entspannung und Normalität gebrauchen.
Jedoch werden aufgrund der neuen Delta-Variante immer mehr Urlaubsregionen zu Hochinzidenzgebieten, wodurch die Reisen zum Teil leider abgesagt werden müssen.
Inhaltsverzeichnis
Wann kann ich eine Reise kostenfrei stornieren?
Wurde deine Reise aus Deutschland ins Ausland aufgrund einer Reisewarnung, im Rahmen der Corona-Pandemie, durch das Auswärtige Amt abgesagt, fallen keinerlei Kosten an und du kannst kostenfrei stornieren. Auch im Falle einer Erkrankung an Corona, steht dir eine Erstattung der Kosten zu.
Wenn im Reiseland eine Quarantänepflicht besteht, kann von der Reise zurückgetreten werden. Sollte aber eine Quarantänepflicht im Inland verordnet werden, wenn das Reiseland als Risikogebiet eingestuft wurde und der Veranstalter seine Leistung erbringen kann, kann eine Reise nicht kostenlos zurückgetreten werden.
Eine kostenfreie Stornierung ist auch bei Grenzschließungen möglich, da die Reise aus außergewöhnlichen Umständen beeinträchtigt wird. Weitere außergewöhnliche Umstände, bei denen eine kostenfreie Stornierung möglich ist, sind:
- politische Unruhe und Terror
- Pandemie
- Naturkatastrophen
- Wesentliche Änderungen der Reiseleistung (z.B. Hotel ist für den Reisezeitraum geschlossen)
Grundsätzlich kann vor Reiseantritt jederzeit von dem Reisevertrag zurückgetreten werden, ob Pauschalreise, Flugreise oder Individualreise.
Dabei kann der Reiseveranstalter Stornogebühren verlangen. Wird der Urlaub jedoch aufgrund von Krankheit oder einem Todesfall abgesagt, können auch zusätzliche Gebühren anfallen.
Dies betrifft auch eine Absicherung durch eure Reiserücktrittsversicherung. Hier kommt es auf die unterschiedlichen Voraussetzungen der Versicherungsanbieter an, ab wann Eure Versicherung greift und die gesamten Kosten übernommen werden.
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Muss ich einen Gutschein annehmen?
Gerade in Zeiten von Corona, machen Reiseveranstalter immer öfter von Reisegutscheinen Gebrauch, um die Reise früher oder später doch noch verbuchen zu können.
Diese Gutscheine sind jedoch keinesfalls verpflichtend, sondern können statt einer Rückerstattung des Reisepreises von dir angenommen werden.
Diese werden vom Veranstalter als Entschädigung angeboten bei ausgefallenen oder abgesagten Reisen. Wenn dieser Gutschein bis zum Ende des Jahres nicht eingelöst wird, solltest du das Geld innerhalb von 14 Tagen erhalten.
Solltet du dir also nicht sicher sein, ob du bei demselben Reiseveranstalter noch einmal eine Reise buchen wirst, solltest du bei dem Veranstalter von der Rückerstattung des Reisepreises Gebrauch machen.
Was passiert, wenn der Veranstalter storniert?
Wenn der Veranstalter deine Reise storniert, hast du Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Reisepreises.
Du hast dein Geld nicht zurückbekommen, obwohl der Veranstalter storniert hat? Lege bei uns deinen Fall an und wir fordern für dich dein Geld zurück!
Ich habe selbst storniert, habe ich trotzdem Anspruch auf Rückzahlung?
Solltest du deine Reise selbst storniert haben, ist die Stornierung kostenpflichtig. Jedoch gibt es Ausnahmefälle, bei denen du dein Geld zurückerhältst.
Gerade während der Corona Pandemie kommt es im Reiseland zu Einschränkungen, sollten diese erheblich sein, sodass sie die geplante Reise verändern würden, kann kostenfrei selbst storniert werden.



Reisestornierung aufgrund von Reisewarnung, bekomme ich mein Geld zurück?
Reisewarnungen, die vom Auswärtigen Amt ausgesprochen werden, gelten als außergewöhnlichen Umstände.
Hast du also deine Reise storniert, da zum Zeitpunkt der Stornierung eine Warnung in der Urlaubsregion vorlag, hat der Veranstalter den Reisepreis zu erstatten.
Hast du aufgrund von Corona storniert, aber es besteht keine Reisewarnung zum Zeitpunkt oder diese wurde zum Zeitpunkt der Reise aufgehoben, hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden, dass eine Reisewarnung nicht notwendig ist, um stornieren zu können.
Allein die Wahrscheinlichkeit, dass zum Zeitpunkt der Reise außergewöhnliche Umstände vorliegen werden, die dir Reise beeinträchtigen reichen aus, jedoch muss das genau begründet werden.
Wann greift eine Reiserücktrittsversicherung?
Bei einer Urlaubsstornierung greift in den meisten Fällen Eure Reiserücktrittsversicherung. Da es hier allerdings eine große Bandbreite an Versicherungsanbieter gibt, bringen diese unterschiedliche Voraussetzungen mit, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.
Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht bei Reisewarnungen und Einreiseverboten. RRV greift nur dann, wenn die Reise aus einem versicherten Grund nicht angetreten werden kann (z.B. unerwartete Erkrankung, dazu zählt auch ein positiver Corona TEST) Ein kostenfreier Rücktritt ist auch dann möglich, wenn der Veranstalter erhebliche Leistungsänderungen vornimmt.
(zum Beispiel werden zentrale Sehenswürdigkeiten gesperrt oder der Strand kann nicht genutzt werden).
Wie Reiseritter dir helfen kann?
Sollte einer der aufgeführten Umstände auf Dich zutreffen, nehmen wir deinen Fall gerne an und werden dir helfen deine rechtlichen Interessen zu vertreten.
Das bedeutet nicht zwingend, dass es immer zu einem gerichtlichen Urteil kommen muss. In den meisten Fällen lässt sich auch eine außergerichtliche Einigung mit den Reiseveranstaltern finden.
Hinweis: Die Verbraucherzentrale kann als Ratgeber hier fungieren, allerdings nicht Eure Rechte vertreten und verteidigen.

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