Vom Pauschalreisevertrag trittst du durch Rücktrittserklärung gegenüber dem Reiseveranstalter zurück, sozusagen indem du die Reise beim Veranstalter stornierst. Für diese Form der Stornierung, also die Kündigung des Vertrags, musst du weder eine bestimmte Form beachten noch Gründe für deine Entscheidung angeben.
Jedoch ist es dem Zweck förderlich die genannten außergewöhnlichen Umstände als Grund gegenüber dem Pauschalreiseveranstalter anzugeben.
Da der Reiseveranstalter vor Beginn einer Pauschalreise noch keine Reiseleistungen erbracht hat, muss er dir den Reisepreis auch innerhalb von 14 Tagen erstatten.