Mein Flug wurde annulliert: Bekomme ich eine Entschädigung?

Entschädigung, Unterkunft, Verpflegung oder Schadenersatz? Was Sie tun können und wie die Rechtslage ist, wenn Ihr Flug gestrichen wurde.
 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Entscheidend für etwaige Ansprüche auf Ausgleichszahlung (eine pauschale Entschädigung) ist, wann Sie über die Annullierung informiert wurden und ob die Fluggesellschaft Ihnen einen Alternativflug mit Flugzeiten angeboten hat, die nur geringfügig von denen des annullierten Flugs abweichen.
  • Verspätung am Endziel bzw. die Länge der Flugstrecke sind weitere Faktoren.
  • Lehnt man einen angebotenen Ersatzflug ab und verlangt den Preis für den annullierten Flug zurück, verzichtet man dadurch auf seine Ansprüche auf Betreuungsleistungen.
Inhaltsverzeichnis
  • Wann wurden Sie über die Annullierung informiert?
  • Schadenersatz
  • Ansprüche gegen den Pauschalreiseveranstalter

Was kann ich vor Ort tun?

Haben Sie von der Annullierung erst kurzfristig erfahren, wenden Sie sich mit Fragen an das Bodenpersonal der Fluglinie. Wenn es keinen für Sie erreichbaren Ansprechpartner gibt, dokumentieren Sie die Informationen, die Sie erhalten können: Zeitpunkt des geplanten Abfluges, Verhalten der Airline, ggf. Daten des angebotenen Ersatzfluges. Hierzu kann man auch die Anzeigetafel des Flughafens fotografieren. Nehmen Sie die Dokumentation nach Möglichkeit schriftlich vor (notfalls handschriftlich auf einem Zettel), die Sie sich möglichst von einem oder mehreren Zeugen bestätigen lassen (Kontaktdaten der Zeugen notieren!). Sammeln Sie Quittungen für Hotel, Taxi und ähnliches.

Für Pauschalreisende gilt: Weisen Sie den Veranstalter unverzüglich auf die Annullierung hin, am besten in Anwesenheit von Zeugen. Sie können sich auch vom Veranstalter schriftlich bestätigen lassen, dass Sie den Mangel gemeldet haben. Dazu genügt, dass der Reiseleiter ein “zur Kenntnis genommen” auf die schriftliche Mängelanzeige setzt. 

Wen muss ich informieren?

  • Bei einer Pauschalreise: Den Veranstalter, bei dem Sie die Reise gebucht haben.
  • Hotel/Unterkunft, um zu informieren, dass Sie zu einem anderen Zeitpunkt kommen.
  • Mietwagenfirma, wenn Sie am Zielort das Auto nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übernehmen können.
  • Reederei, wenn Sie eine Fähre gebucht haben, die Sie nicht erreichen können.

 

Wann wurden Sie über die Annullierung informiert?

 

Schadenersatz

Inwieweit Ersatz für einen durch die Annullierung verursachten weitergehenden Schaden verlangt werden kann, richtet sich nach den jeweils anwendbaren nationalen Vorschriften. Nachfolgend dargestellt ist die Rechtslage nach deutschem Recht. Je nach Geschäftsbedingungen der Fluglinie ist es möglich, dass der Beförderungsvertrag einem anderen Recht unterliegt, über das wir keine Auskunft geben können.

Wenn Ihnen durch die Annullierung zusätzliche Kosten entstehen, z. B. Mehrkosten für einen Ersatzflug, wenn Sie vom Beförderungsvertrag zurückgetreten sind, für Hotelzimmer, die Sie nicht nutzen können, Fähre oder Transfer, für die Sie neue Plätze buchen müssen oder auch Fahrtkosten nach Hause, um dort in der Nähe des Flughafens die Wartezeit zu verbringen können Sie diesen Schaden gegebenenfalls von der Fluggesellschaft ersetzt verlangen. 

Die Fluggesellschaft, bei der Sie den Flug gebucht haben, muss die Schäden ersetzen, die durch die Annullierung als Verletzung der vertraglichen Beförderungspflicht entstehen. Sie haftet dann nicht, wenn sie nachweist, dass sie die Annullierung nicht verschuldet hat. Dies ist zum Beispiel der Fall, bei Startverboten, Mängeln in der Flugsicherung, Streik der Fluglotsen, anderer Dritter oder auch des eigenen Personals oder schlechtem Wetter. Technische Defekte können das Luftfahrtunternehmen nicht entlasten. Von der Fluggesellschaft gezahlte Ausgleichsleistungen müssen Sie sich auf eventuelle Schadenersatzansprüche anrechnen lassen.

Ansprüche gegen den Pauschalreiseveranstalter

Findet der annullierte Flug im Rahmen einer Pauschalreise statt, kommen gegenüber dem Reiseveranstalter Ansprüche aufgrund eines Reisemangels auf Minderung des Reisepreises, Kündigung des Reisevertrags und/oder Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit in Betracht.

Auswirkungen auf die Reiseplanung: Wenn der Ersatzflug den Urlaub gefährdet

Eine Annullierung kann die gesamte Reiseplanung in Frage stellen: Mietwagen, Fähre, sonstige Termine … Wem der angebotene Ersatzflug daher nicht zumutbar erscheint – oder womöglich gar keiner angeboten wird -, sollte sich an die Fluglinie wenden. Steigt man aus dem Vertrag aus, indem man sein Geld zurück verlangt, verzichtet man damit aber auf mögliche Betreuungsleistungen, die man gegenüber der Fluglinie beanspruchen könnte. Die Alternative: Man verlangt erst mal von der Fluglinie, einen besseren Ersatzflug anzubieten und setzt ihr dafür eine Frist. Diese Möglichkeit hängt natürlich von der noch zur Verfügung stehenden Zeit bis zum Reiseantritt ab. Und falls durch Annullierung bzw. Termin des Ersatzflugs zusätzliche Kosten entstehen, berechtigt dies nicht selten zu Schadenersatzforderungen an die Airline.

 

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/mein-flug-wurde-annulliert-bekomme-ich-eine-entschaedigung-27879

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