Einreise nach Deutschland: Das müssen Sie nach dem Urlaub beachten:
Das Wichtigste in Kürze:
- Für die Einreise nach Deutschland besteht bis zum 31. August keine generelle Nachweispflicht für alle Einreisenden ab 12 Jahren. Mit der neuen Verordnung entfallen bis dahin die Nachweise bei der Einreise.
- Bei Reisen aus Virusvariantengebieten gilt: Eine 14-tägige Quarantäne ist Pflicht, unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus.
- Kinder vor dem 12. Geburtstag brauchen keinen Testnachweis.
- Aktuell sind keine Länder und Regionen als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet ausgewiesen.
- Was gilt bei der Einreise nach Deutschland?
- Wie sind die Quarantäne-Regeln, wenn ich aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten einreise?
Was gilt bei der Einreise nach Deutschland?
Für die Einreise besteht bis zum 31. August 2022 keine Nachweispflicht.
- Das müssen Sie zu Testnachweisen wissen
- COVID-Tests dürfen zum geplanten Einreise-Zeitpunkt maximal 48 Stunden alt sein. Das gilt für Antigen- wie für PCR-Tests.
- Sie wollen mit dem Flugzeug abreisen? Auch dann dürfen PCR-Tests maximal 48 Stunden alt sein. Zurückgerechnet wird dann aber ab dem Zeitpunkt, ab wann die Beförderung geplant war. Das kann dann die Abflugzeit sein.
- Antigentests dürfen auch bei Flugreisen zum (geplanten) Zeitpunkt der Einreise maximal 48 Stunden alt sein. Flugreisende müssen dem Beförderungsunternehmen den Nachweis schon vor Abreise vorlegen.
Die COVID-Nachweispflicht besteht auch für Flugreisende, die lediglich an einem Flughafen in Deutschland umsteigen.
Bitte beachten Sie:
Zwar gibt es derzeit keine Virusvariantengebiete. Dies kann sich aber wieder ändern kann. Reisen Sie aus einem Virusvariantengebiet ein, müssen Sie zwingend einen PCR-Testnachweis vorlegen. Ein Antigen-Schnelltest oder ein Genesenen- oder Impfnachweis reichen in diesem Fall nicht. Nutzen Sie zur Einreise ein Beförderungsunternehmen, darf der PCR-Test bei (geplantem) Beginn der Beförderung höchstens 48 Stunden alt sein
Das müssen Sie zu Impfnachweisen wissen
Sie müssen sich mit einem Impfstoff haben impfen lassen, der auf der Website des Paul-Ehrlich-Instituts genannt wird.
Hierzu gehören die Impfstoffe von Biontech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Johnson & Johnson und Novavax. Beim Impfstoff von Johnson & Johnson gilt man nur dann als vollständig geimpft, wenn man eine zweite Impfung erhalten hat. Die letzte notwendige Impfdosis muss mindestens 14 Tage zurückliegen.
Wann Sie als vollständig geimpft bzw vollständig immunisiert gelten, entnehmen Sie der Seite des Robert-Koch-Instituts.
Um Ihren Impfstatus zu belegen, brauchen Sie ein digitales COVID-Zertifikat der EU oder einen vergleichbaren Impfnachweis. Der kann digital sein oder in Papierform, etwa wie der gelbe Impfausweis. Der Nachweis muss in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache vorliegen.
Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nicht geimpft sind, können mit einem Testnachweis (PCR-Test oder Antigentest) in Begleitung mindestens eines vollständig geimpften Elternteils einreisen.
Was mache ich, wenn Impfzertifikate technisch abgelaufen sind?
Digitale Covid-Impfzertifikate haben – unabhängig von der medizinischen Wirksamkeit der Impfung – ein technisches Ablaufdatum. Die Gültigkeit läuft nach 365 Tagen automatisch ab, der QR-Code kann dann nicht mehr gelesen werden.
Abgelaufene Zertifikate können Sie in der App erneuern. Mit einem Update auf die App-Version 2.23 können Sie abgelaufene Zertifikate über Impfungen und Genesungen in der Corona-Warn-App mit wenigen Klicks selbst verlängern. Sie müssen dafür also nicht mehr in eine Apotheke oder Arztpraxis gehen.
Die Verlängerung betrifft Zertifikate, die ihre technische Gültigkeit erreicht haben. Ab 28 Tage vor Ablauf ihrer Gültigkeit und bis 90 Tage danach können Sie die betroffenen Zertifikate aktualisieren. Die App informiert Sie darüber, wenn Sie sie öffnen. Wie das aussieht und was Sie antippen müssen, sehen Sie im Blog-Beitrag der App-Entwickler:innen.
Gut zu wissen: Darin wird auch erklärt, dass Sie nur das jüngste Impfzertifikat erneuern müssen. Sollten Sie also für Ihr erstes oder zweites Zertifikat keine Möglichkeit zum Aktualisieren sehen, ist das normal und kein technischer Fehler.
Ich habe ein Zertifikat auf mehreren Geräten gespeichert. Wie gehe ich vor?
Das zuständige Robert Koch-Institut empfiehlt, das neu ausgestellte Zertifikat als PDF-Datei zu exportieren und auszudrucken. So können Sie den QR-Code mit beliebig vielen Geräten neu einscannen. Eine PDF-Datei ist auch aus Sicht der Verbraucherzentralen sinnvoll. So können Sie das Zertifikat neu einscannen, falls Sie Ihr Smartphone verlieren oder wechseln. Die Zertifikate werden nämlich nirgendwo zentral gespeichert.
Wie Sie mit der Corona-Warn-App eine PDF-Datei Ihrer Zertifikate erstellen, erfahren Sie der Anleitung.
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/einreise-nach-deutschland-das-muessen-sie-nach-dem-urlaub-beachten-50328