Die Situation in La Palma und ihr Einfluss auf den Reiserücktritt

Die Kanareninsel La Palma wurde kürzlich regelmäßig von Erdbeben und sogar von einem Vulkanausbruch erschüttert, weshalb es vor Ort zu Gefahren für Einheimische und eben auch für Touristen kam.

Kann ich meine La Palma Reise stornieren?

Wenn du deine Reise nach La Palma aufgrund dieser Vorkommnisse stornieren musstest, hast du ein Recht auf Rückerstattung des Reisepreises, da solche Naturkatastrophen Gefahren wie einsturzgefährdete Gebäude, wiederkehrende Erdbeben oder Nachbeben und Lavaströme mit sich bringen.

Hinweis:

Aus diesen Gründen stellt ein solcher Vulkanausbruch oder auch ein Erdbeben einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne des Pauschalreiserechts dar und berechtigt Reisende ihre Reise an die betroffenen Orte kostenfrei zu stornieren.

War nun La Palma der Ort, wo in den letzten Wochen dein wohlverdienter Urlaub stattfinden sollte und war die Reise aufgrund zuvor genannter Umstände scheinbar unmöglich?

Natürlich ist es absolut nachvollziehbar, dass du unter diesen Umständen nicht nach La Palma reisen möchtest und auch dein gutes Recht, den Reisevertrag, ohne dass dir Kosten entstehen, zu kündigen.

Sofern dein Reiseveranstalter in dieser Angelegenheit anderer Ansicht ist und sich weigert dir die Reisekosten nach Stornierung zu erstatten, wende dich gerne an das Reiseritter Team und wir helfen dir, deinen Anspruch durchzusetzen.

Denn: Den Reiseveranstalter trifft nicht nur die Pflicht dich aufgrund des Eintritts außergewöhnlicher, unvorhersehbarer Umstände von deinen Stornokosten zu befreien, sondern auch die Pflicht dich im Rahmen deiner Pauschalreise und seiner daraus folgenden Erkundigungs- und Informationspflichten über solche Gefahren im Gebiet deines Reiseziels zu informieren.

Wie Reiseritter dir helfen kann?

Sollte einer der aufgeführten Umstände auf Dich zutreffen, nehmen wir deinen Fall gerne an und werden dir helfen deine rechtlichen Interessen zu vertreten.

 

Das bedeutet nicht zwingend, dass es immer zu einem gerichtlichen Urteil kommen muss. In den meisten Fällen lässt sich auch eine außergerichtliche Einigung mit den Reiseveranstaltern finden.

 

Hinweis: Die Verbraucherzentrale kann als Ratgeber hier fungieren, allerdings nicht Eure Rechte vertreten und verteidigen.

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