Sollte einer der aufgeführten Umstände auf Dich zutreffen, nehmen wir deinen Fall gerne an und werden dir helfen deine rechtlichen Interessen zu vertreten.
Das bedeutet nicht zwingend, dass es immer zu einem gerichtlichen Urteil kommen muss. In den meisten Fällen lässt sich auch eine außergerichtliche Einigung mit den Reiseveranstaltern finden.
Hinweis: Die Verbraucherzentrale kann als Ratgeber hier fungieren, allerdings nicht Eure Rechte vertreten und verteidigen.