Chaos am Flughafen und die Folgen

Die momentanen Umstände an deutschen Flughäfen trüben nicht nur die Vorfreude auf den bevorstehenden Urlaub, sondern bringen auch häufig Probleme mit sich, welche in diesem Beitrag rechtlich beleuchtet werden sollen.

Welche Ausgleichsansprüche gibt es ?

Grundsätzlich sind Nichtbeförderungen, Annullierungen und Verspätungen über die  Fluggastrechte-Verordnung von den Fluggesellschaften auszugleichen.

Hiernach sind verschiedene Ausgleiche vorgesehen, die der Reisende bei den verschiedenen Leistungsstörungen verlangen kann. Dazu gehören etwa Ausgleichsansprüche aus Art. 7 der Verordnung und Ansprüche auf Unterstützungs- und Betreuungsleistungen aus Art. 8, 9 der Verordnung.

Die Ausgleichsleistungen richten sich insbesondere, nach der hypothetischen Flugstrecke. Das Heißt je länger der Flug dauert, desto höher ist der Ausgleichsanspruch.

Gibt es Ausnahmen ?

Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn der Flug aufgrund zu lange dauernder Sicherheitskontrollen verpasst wurde. Dies liegt meist im Risikobereich des Reisenden, da vermutet wird, dass der Fluggast das Risiko durch eine zu späte Anreise geschaffen hat.

Die Branche empfiehlt daher sich mindestens zwei Stunden vor Abflug beim „Check-In“ einzufinden. Sofern dies geschieht und der Flug dennoch verpasst wird, können die Fluggäste einen Aufopferungsanspruch gegen die BRD geltend machen, da für die Sicherheitskontrollen die Bundespolizei zuständig ist. Die Reisenden sollten dennoch während der Sicherheitskontrolle auf die Dringlichkeit dieser hinweisen, da ihnen andernfalls ein Mitverschulden zur Last fallen kann.

Gepäck weg?

Soweit das Gepäck abhanden kommt oder verspätet eintrifft, können etwa Ersatzbeschaffungskosten über das Montrealer Übereinkommen verlangt werden.

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